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::Zumindest alle Videos, bei denen klar ein Urheberrechtsverstoß vorliegt (z.B. das Linkin-Park-Lied). Bei Trailern von MGM ist das was anderes, weil das Filmmaterial und die dazugehörige Musik ja von MGM freigegeben wurden. Völlig rechtlich unbedenklich wäre das allerdings auch nur, wenn MGM einen eigenen Kanal bei Youtube hätte und man die Sachen von da einbettet. Aber ich denke, dass ist nicht ''so'' tragisch, wie wenn selbst gebastelte Clips mit fremder Musik zusammengestellt werden. Youtube löscht ja auch fleißig die Audiospuren der Videos oder das Video wird ganz gelöscht ("Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar"). Ehrlich gesagt bin ich da aber auch ein wenig überfordert, da ich schließlich kein ausgebildeter Jurist bin.[[Bild:VeryHappy.gif]] Vlt. kann sich Rene noch mal abschließend dazu äußern - obwohl ich meine, mich erinnern zu könne, dass er das in vorhiger Diskussion zum gleichen Thema schon getan hat.--[[Benutzer:Jack ONeill|Jack ONeill]] 20:20, 1. Nov. 2010 (CET) | ::Zumindest alle Videos, bei denen klar ein Urheberrechtsverstoß vorliegt (z.B. das Linkin-Park-Lied). Bei Trailern von MGM ist das was anderes, weil das Filmmaterial und die dazugehörige Musik ja von MGM freigegeben wurden. Völlig rechtlich unbedenklich wäre das allerdings auch nur, wenn MGM einen eigenen Kanal bei Youtube hätte und man die Sachen von da einbettet. Aber ich denke, dass ist nicht ''so'' tragisch, wie wenn selbst gebastelte Clips mit fremder Musik zusammengestellt werden. Youtube löscht ja auch fleißig die Audiospuren der Videos oder das Video wird ganz gelöscht ("Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar"). Ehrlich gesagt bin ich da aber auch ein wenig überfordert, da ich schließlich kein ausgebildeter Jurist bin.[[Bild:VeryHappy.gif]] Vlt. kann sich Rene noch mal abschließend dazu äußern - obwohl ich meine, mich erinnern zu könne, dass er das in vorhiger Diskussion zum gleichen Thema schon getan hat.--[[Benutzer:Jack ONeill|Jack ONeill]] 20:20, 1. Nov. 2010 (CET) | ||
:::Ja Recht hast du. Aber eig. hat keins dieser Videos einen Uhrherberrechtsverstoß, da ja alle legel, mit MGM Szenen auf YouTube hochgeladen wurden, und keins nach Monatigen erhalten gelöscht wurde. Um nochmal MGM anzusprechen, die haben einen eigenen YouTube-Kanal! Und von denen hab ich mir ja teilweise auch die Videos eingebettet. Wir merken es ja spätestens wenn ein Video nicht mehr funktzioniert ''("Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar")''.[[Bild:VeryHappy.gif]] Mit der Musik ist das ja anders, Embassyssongs z.B. werden in mehreren Videos legal als Videotitel benutzt, was ist den daran so schlimm wenn man MGM-Szenen selbst zusammenschneidet, und dann noch eigenen Musik, Linkin Park z.B., dazufügt?--[[Benutzer:Der Antiker|☯Der Antiker☯]] 10:46, 2. Nov. 2010 (CET) | :::Ja Recht hast du. Aber eig. hat keins dieser Videos einen Uhrherberrechtsverstoß, da ja alle legel, mit MGM Szenen auf YouTube hochgeladen wurden, und keins nach Monatigen erhalten gelöscht wurde. Um nochmal MGM anzusprechen, die haben einen eigenen YouTube-Kanal! Und von denen hab ich mir ja teilweise auch die Videos eingebettet. Wir merken es ja spätestens wenn ein Video nicht mehr funktzioniert ''("Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar")''.[[Bild:VeryHappy.gif]] Mit der Musik ist das ja anders, Embassyssongs z.B. werden in mehreren Videos legal als Videotitel benutzt, was ist den daran so schlimm wenn man MGM-Szenen selbst zusammenschneidet, und dann noch eigenen Musik, Linkin Park z.B., dazufügt?--[[Benutzer:Der Antiker|☯Der Antiker☯]] 10:46, 2. Nov. 2010 (CET) | ||
::::Genau das ist ja der Punkt.[[Bild:VeryHappy.gif]] Solange das Video nicht offiziell von MGM veröffentlich wurde (gehen wir jetzt der Einfachheit halber davon aus, dass deren Veröffentlichungen auf ihrer Website auch auf Youtube einfach so hochgeladen werden dürfen [''was ich allerdings bezweifle'']), ist die Verwendung der Szenen '''sowie''' der Musik vom Urheber nicht genemigt. Du hast natürlich Recht, dass auf Youtube meistens gilt, "Was der Urheber nicht weis, macht ihn nicht heiß" (um mal das Sprichwort abzuwandeln) und das primär einfach die Youtubevideos gelöscht werden. Jedoch geht ja aus den oben von mir verlinkten Dokumenten hervor, dass die Rechtslage nicht eindeutig ist, jedoch bei Einbettung / Verlinkung urheberrechtlich geschützen Materials durchaus mit Verweis auf die Mitstörerhaftung Schadensersatzansprüche bzw. Unterlassungserklärungen (die auch meist mit hohen finanziellen Aufwendungen verbunden sind) geltend gemacht werden können.--[[Benutzer:Jack ONeill|Jack ONeill]] 12:04, 2. Nov. 2010 (CET) | |||